Bekanntmachung über die Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung

Die ordentliche Hauptversammlung der MAX21 AG, Weiterstadt, hat am 29. Oktober 2020 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 18.008.004,00, eingeteilt in 18.008.004 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00, um EUR 15.435.432,00 auf EUR 2.572.572,00, eingeteilt in 2.572.572 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00, herabzusetzen. Die Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) im Verhältnis 7 : 1. Eine Ausschüttung an die Aktionäre erfolgt nicht.

Die Kapitalherabsetzung wird in der Weise durchgeführt, dass jeweils sieben (7) auf den Inhaber lautende Stückaktien zu einer (1) konvertierten auf den Inhaber lautenden Stückaktie zusammengelegt werden. Etwaige Spitzen, die sich dadurch ergeben, dass ein Aktionär eine nicht durch sieben (7) teilbare Anzahl von Aktien hält, werden von der Gesellschaft mit anderen Spitzen zusammengelegt und von ihr für Rechnung der beteiligten Aktionäre verwertet.

Mit der Eintragung des Hauptversammlungsbeschlusses in das Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt unter HRB 9397 am 20. November 2020, sind die Kapitalherabsetzung und die entsprechende Satzungsänderung wirksam geworden.

Zur Durchführung der Kapitalherabsetzung werden nach dem Stand vom 3. Dezember 2020 (record- date) die alten Aktien von den Depotbanken im Verhältnis 7 : 1 zusammengelegt. Für je sieben (7) auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie erhalten die Aktionäre der MAX21 AG eine (1) neue konvertierte nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 (ISIN DE000A3H2135 / WKN A3H213). Soweit ein Aktionär einen nicht durch sieben (7) teilbaren Bestand an Aktien hält, werden ihm Aktienspitzen (DE000A3H2143 / WKN A3H214) eingebucht. Eine Arrondierung zu Vollrechten (sog. Spitzenregulierung) setzt einen entsprechenden Kauf- oder Verkaufsantrag voraus.

Die konvertierten Stückaktien der MAX21 AG sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Demgemäß werden die Aktionäre der MAX21 AG an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an konvertierten Stückaktien entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer mit einer entsprechenden Depotgutschrift beteiligt.

Mit der Kapitalherabsetzung ist auch eine Umstellung der Börsennotierung der Aktien der Gesellschaft verbunden. Bis zum 1. Dezember 2020 nicht ausgeführte Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf dieses Handelstages. Die Preisfeststellung der konvertierten Aktien wird am 2. Dezember 2020 an der Frankfurter Wertpapierbörse aufgenommen. Ab diesem Zeitpunkt sind nur noch die konvertierten Aktien börsenmäßig lieferbar.

Die Aktionäre der MAX21 AG werden zur Durchführung einer erforderlichen Spitzenregulierung gebeten, ihrer jeweiligen Depotbank möglichst umgehend, spätestens jedoch bis zum 15. Dezember 2020 wegen der Behandlung der Aktienspitzen, insbesondere des Verkaufs der Aktienspitzen oder des Zukaufs weiterer Aktienspitzen zwecks Arrondierung zu einer Aktie, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Die Depotbanken werden sich entsprechend der Weisung ihrer Kunden um einen Ausgleich der Aktienspitzen (DE000A3H2143 / WKN A3H214) bemühen. Aktienspitzen, für die von den Aktionären keine Weisung zur Handhabung an ihre Depotbank erteilt werden und die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können, werden von der jeweiligen Depotbank mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und als Vollrechte für Rechnung der beteiligten Aktionäre verwertet.

Verbleibende Aktienspitzen, die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können, werden von der BankM AG, Frankfurt am Main, mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und als Vollrechte für Rechnung der Depotbanken verwertet. Ein börslicher Handel der Aktienspitzen ist nicht vorgesehen.

Erstattungen von Seiten der Gesellschaft für von Depotbanken etwaig erhobene Gebühren sind nicht vorgesehen.

Weiterstadt, im November 2020

MAX21 AG
Der Vorstand

Über Binect AG

Binect versteht sich als innovative Software- und Serviceplattform für die sichere und einfache Digitalisierung der gesamten geschäftlichen Dokumenten- und Beleglogistik. Ausgehend von dem Claim „Geschäftspost.Einfach.Digital“ entwickelt und integriert die Binect-Gruppe digitale Bausteine und Lösungen für mittelständische Unternehmen sowie Behörden und andere Institutionen.

Die Binect AG ist im Basic Board (Open Market) an der Frankfurter Börse notiert (Börsenkürzel: MA10; Wertpapierkennnummer: A3H213; ISIN: DE000A3H2135).

 

ANSPRECHPARTNER FÜR PRESSEANFRAGEN
Dr. Frank Wermeyer, Vorstand

Tel.: +49 6151 9067-0

E-Mail: investoren@binect.com
Internet: www.binect.com

 

WICHTIGER HINWEIS
Diese Internetseite sowie die darin enthaltenen Informationen stellen weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in einem anderen Land ein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren der Binect AG dar. Aktien der Binect AG werden außerhalb von Deutschland, insbesondere in den Vereinigten Staaten, nicht öffentlich zum Kauf angeboten. Eine Investitionsentscheidung betreffend der Aktien der Binect AG sollte ausschließlich auf der Basis des Wertpapierprospektes und des Nachtrages bezüglich des öffentlichen Angebotes erfolgen, der zum gegebenen Zeitpunkt unter www.binect.com veröffentlicht ist.