MAX 21 AG: Beschlussfassung über Kapitalherabsetzung und Kapitalerhöhung auf der ordentlichen Hauptversammlung.

Ad-hoc Mitteilung nach Art. 17 der EU-Marktmissbrauchsverordnung (MAR) - Nicht zur Verteilung, Veröffentlichung oder Weiterleitung in die USA, Australien, Kanada und Japan -

Weiterstadt, 14.09.2020. Vorstand und Aufsichtsrat der MAX 21 AG haben heute beschlossen, der ordentlichen Hauptversammlung am 29. Oktober 2020 eine ordentliche Kapitalherabsetzung nach § 222 ff. AktG im Verhältnis 7:1 durch Zusammenlegung von Aktien sowie eine Erhöhung des Grundkapitals aus Bareinlagen mit Bezugsrecht der Aktionäre vorzuschlagen.

Die vom Vorstand seit Anfang 2019 eingeleiteten Maßnahmen zur Sanierung der Gesellschaft im Hinblick auf die Geschäftstätigkeit sind abgeschlossen. Dazu gehörten sowohl die Trennung von verlustbringenden Beteiligungen, die Anpassung der Strukturen der Einzelgesellschaft (Holding) MAX 21 AG sowie die strategische Fokussierung der Geschäftstätigkeit auf das Feld der Advanced Business Communication.

Vorstand und Aufsichtsrat sehen im nächsten Schritt die Sanierung der Bilanz und die Erhöhung der Grundkapitals der Gesellschaft durch Barkapitalerhöhung als erforderlich an, um die Eigen- mittel zu stärken und der Gesellschaft neue Spielräume für beschleunigtes Wachstum des operativen Geschäfts (Binect GmbH) und zur Wahrung von Marktchancen zu gewähren. Insbesondere soll die Tochterunternehmung Binect GmbH durch die Gewährung zusätzlicher Mittel für die Optimierung der Softwarebasis (Sicherstellung der Skalierbarkeit) und Stärkung des Marktangangs in die Lage versetzt werden, deutlich schneller zu wachsen und das Momentum, das sich aus einer steigenden Nachfrage nach Lösungen zur Digitalisierung von Prozessen der Ausgangskommunikation ergibt, noch besser zu nutzen.

Das bestehende Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 18.008.004,00 soll im Rahmen einer ordentlichen Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Aktien um EUR 15.435.432,00 auf dann EUR 2.572.572,00 herabgesetzt werden. Hierzu werden jeweils sieben bestehende Aktien zu einer neuen Aktie zusammengelegt, mit der Folge, dass der rechnerische Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft über EUR 1,00 liegt, welcher der gesetzliche Mindestausgabepreis für neue Aktien ist (AktG). Die Kapitalherabsetzung dient in voller Höhe zum Ausgleich von Verlusten.

Im Zuge der Herabsetzung des Grundkapitals sollen im Interesse der Bestandsaktionäre sowohl das Genehmigte Kapital als auch das Bedingte Kapital für die Umwandlung von Schuldverschreibungen reduziert werden. So wird vorgeschlagen, das Genehmigte Kapital 2018/I von heute EUR 8.101.497,00 auf die vom Gesetzgeber vorgesehene Höchstgrenze von 50% des neuen zu beschließenden Grundkapitals und damit auf EUR 1.286.286,00 zu reduzieren. Das Bedingte Kapital 2018/II soll von heute EUR 6.962.533,00 ebenfalls auf die vom Gesetzgeber vorgesehene Höchstgrenze von 50% des neuen zu beschließenden Grundkapitals und damit auf EUR 1.286.286,00 reduziert werden.

Anschließend soll das Grundkapital um bis zu EUR 643.143,00 auf bis zu EUR 3.215.715,00 durch Ausgabe von bis zu 643.143 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien ohne Nennwert (mit einem anteiligen betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie) in ein oder mehreren Tranchen mit Bezugsrecht der Aktionäre erhöht werden. Eine Platzierung an Dritte soll erst erfolgen, nachdem alle Zeichnungswünsche inkl. der Überbezugsmöglichkeit von Aktionären erfüllt worden sind. Ein börsenmäßiger Bezugsrechtshandel soll nicht stattfinden.

Über Binect AG

Binect versteht sich als innovative Software- und Serviceplattform für die sichere und einfache Digitalisierung der gesamten geschäftlichen Dokumenten- und Beleglogistik. Ausgehend von dem Claim „Geschäftspost.Einfach.Digital“ entwickelt und integriert die Binect-Gruppe digitale Bausteine und Lösungen für mittelständische Unternehmen sowie Behörden und andere Institutionen.

Die Binect AG ist im Basic Board (Open Market) an der Frankfurter Börse notiert (Börsenkürzel: MA10; Wertpapierkennnummer: A3H213; ISIN: DE000A3H2135).

 

ANSPRECHPARTNER FÜR PRESSEANFRAGEN
Dr. Frank Wermeyer, Vorstand

Tel.: +49 6151 9067-0

E-Mail: investoren@binect.com
Internet: www.binect.com

 

WICHTIGER HINWEIS
Diese Internetseite sowie die darin enthaltenen Informationen stellen weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in einem anderen Land ein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren der Binect AG dar. Aktien der Binect AG werden außerhalb von Deutschland, insbesondere in den Vereinigten Staaten, nicht öffentlich zum Kauf angeboten. Eine Investitionsentscheidung betreffend der Aktien der Binect AG sollte ausschließlich auf der Basis des Wertpapierprospektes und des Nachtrages bezüglich des öffentlichen Angebotes erfolgen, der zum gegebenen Zeitpunkt unter www.binect.com veröffentlicht ist.