MAX 21 AG führt Barkapitalerhöhung durch

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Weiterstadt, 9. Januar 2017 – Der Vorstand der MAX 21 AG hat am 09.01.2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 09.01.2017 beschlossen, die von der Hauptversammlung am 30.08.2016 beschlossene Kapitalerhöhung um bis zu 2.500.000,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 2.500.000 neuen Stückaktien durchzuführen. Der Ausgabepreis beträgt – in Übereinstimmung mit den Vorgaben des Hauptversammlungsbeschlusses vom 30.08.2016 – 1,72 Euro je neuer auf den Inhaber lautender Stückaktie. Mit der Durchführung der Kapitalerhöhung möchte die Gesellschaft in die Expansion der beiden Kernbeteiligungen Binect GmbH und KeyIdentity GmbH investieren, um die Wachstumsdynamik beider Gesellschaften weiter zu forcieren. Die neuen Aktien sind ab dem 01.01.2016 gewinnanteilsberechtigt, das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Die neuen Aktien werden im Rahmen einer prospektfreien Platzierung gemäß § 3 Abs. 2 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) nur solchen dort näher bezeichneten Personen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen angeboten.

Die Hauptversammlung der MAX 21 AG hatte am 30.08.2016 mit 99,98 % Zustimmung der anwesenden und vertretenen Aktionäre beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre um bis zu 2.500.000,00 Euro durch Ausgabe von bis zu Stück 2.500.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien ohne Nennwert mit Gewinnanteilsberechtigung ab dem 01.01.2016 zum Ausgabebetrag von mindestens 1,70 Euro je neuer auf den Inhaber lautender Stückaktie ohne Nennwert zu erhöhen.

Der Aufsichtsratsvorsitzende der Gesellschaft, Herr Götz Mäuser, hat am 09.01.2017 gegenüber der Gesellschaft eine bindende Verpflichtung zur Zeichnung und Übernahme neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien ohne Nennwert („Hard Underwriting Agreement“) bis zu einem Gesamtausgabebetrag in Höhe von bis zu 2.065.000,00 Euro abgegeben.

Der Aufsichtsratsvorsitzende wird daher – ganzzahlig aufgerundet – 1.200.582 Stück neue auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennwert aus der Barkapitalerhöhung übernehmen, wenn und soweit 1.200.582 Stück neue auf den Inhaber lautenden Stückaktien ohne Nennwert nicht von weiteren, anderen Investoren gezeichnet und übernommen werden. Falls keine anderen Investoren (Personen im Sinne des § 3 Abs. 2 WpPG) neue Aktien der MAX 21 AG zeichnen, übernimmt der Aufsichtsratsvorsitzende damit 1.200.582 Stück neue auf den Inhaber lautenden Stückaktien ohne Nennwert mit einem Gesamtausgabebetrag in Höhe von 2.065.001,04 Euro. Sofern exakt 1.200.582 Stück oder mehr neue auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennwert durch andere Investoren (Personen im Sinne des § 3 Abs. 2 WpPG) übernommen werden, besteht keine Übernahmeverpflichtung aus dem Hard Underwriting Agreement. Für diese bindende Übernahmeverpflichtung erhält der Aufsichtsratsvorsitzende in jedem Fall eine „Underwriting Fee“ in Höhe von 61.950,00 Euro (3 % des Gesamtausgabebetrages in Höhe von 2.065.000,00 Euro).

Nach Durchführung der Barkapitalerhöhung sowie ihrer Eintragung im Handelsregister wird das Grundkapital der MAX 21 AG mindestens 14.751.795,00 Euro betragen.

Die MAX 21 AG hat zudem einen Financial Advisor mandatiert, um sich bei dem Prozess zur Prüfung der strategischen Optionen für die erfolgreiche Weiterentwicklung der KeyIdentity GmbH beraten zu lassen.

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Die Binect AG ist im Basic Board (Open Market) an der Frankfurter Börse notiert (Börsenkürzel: MA10; Wertpapierkennnummer: A3H213; ISIN: DE000A3H2135).

 

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