MAX21 AG: MAX21 AG beschließt Barkapitalerhöhung
Ad-hoc Mitteilung nach Art. 17 der EU-Marktmissbrauchsverordnung (MAR) – Nicht zur Verteilung, Veröffentlichung oder Weiterleitung in die USA, Australien, Kanada und Japan –
- Barkapitalerhöhung aus Genehmigtem Kapital in Höhe von bis zu 1.355.121 neuen Aktien mit Bezugsrechtsausschluss
Weiterstadt, 01. September 2017 – Der Vorstand der MAX21 AG hat am Freitag den 01.09.2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom selben Tage beschlossen, das Grundkapital im Wege einer Barkapitalerhöhung aus der teilweisen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2016/I von € 16.051.213,00 um bis zu € 1.355.121,00 auf bis zu € 17.406.334,00 zu erhöhen. Die bis zu 1.355.121 neuen auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien sind ab dem 01.01.2017 gewinnberechtigt. Der Bezugspreis beträgt € 1,63 je Aktie.
Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wurde gemäß der satzungsmäßigen Ermächtigung der Hauptversammlung vom 30.08.2016 ausgeschlossen. Die neuen Aktien werden im Rahmen einer prospektfreien Privatplatzierung gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2 und 3 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) nur solchen dort näher bezeichneten Personen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen angeboten.
Die MAX21 AG beabsichtigt mit dem Emissionserlös die Voraussetzungen zu schaffen, das in den vergangenen zwei Jahren eingeleitete Unternehmenswachstum nachhaltig fortzuschreiben. Die Mittel werden in erster Linie zur Stärkung des Working Capitals der beiden Hauptbeteiligungen Binect GmbH und KeyIdentity GmbH verwendet und bilden damit eine solide finanzielle Basis zur Überbrückung der Zeitspanne bis zum operativen Break-Even, der im Laufe des Jahres 2018 erreicht werden soll.